FAMILIENRECHT
Ausarbeitung von Verträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie deren Überprüfung. Ziel ist es, im Vorfeld des Scheidungsverfahrens eine gemeinsame Regelung der Eheleute zu finden, diese notariell beurkunden zu lassen, um anschließend ein komplikationsloses Scheidungsverfahren durchführen zu können.
Vertretung in einem einvernehmlichen oder streitigen Scheidungsverfahren,.
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Unterhaltsverfahren, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt nach Scheidung, Unterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder, Unterhalt für eine nicht verheiratete Kindesmutter, Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern.
Alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Personen-, Vermögens- und Gesundheitssorge.
Umgangsrecht
Zugewinn- und Versorgungsausgleich, insbesondere Auseinandersetzung bei Miteigentum an einer Immobilie, Rückgewähr ehebedingter Zuwendungen und Schenkungen, sowie Abwicklung von gemeinsamen Darlehensschulden.
Nicht zuletzt umfasst die Tätigkeit auch Vaterschaftsanfechtungsverfahren.