VERKEHRSRECHT
Aus der langjährigen Tätigkeit in einer Kanzlei mit ADAC-Verkehrsanwälten bestehen Erfahrungen in der anwaltlichen Bearbeitung von Verkehrsrechtsfällen, in denen es überwiegend um das Verkehrshaftungsrechts bzw. um die Frage geht, in welcher Höhe ein Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldanspruch erfolgreich durchgesetzt werden kann.
Auf dem Gebiet des Verkehrsverwaltungsrechts bin ich dagegen nicht tätig. Dies betrifft die Erteilung oder den Entzug der Fahrerlaubnis sowie die Vertretung in Angelegenheiten der Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten.