ALLGEMEINES ZIVILRECHT
Zu diesem Rechtsgebiet gehören beispielsweise das Kauf- und Werksvertragsrecht. Beratungsschwerpunkt ist die Durchsetzung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen, wie Nachbesserung, Minderung, Schadensersatz und Rücktritt vom Vertrag als auch die Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ihre Wirksamkeit.
Auch im Bereich Miet- und Leasingrecht bin ich beratend tätig.